Wir sind eine Privatpraxis für Psychotherapie, das heißt wir haben keine kassenärztliche Niederlassung. Folgende Möglichkeiten bestehen für die Kostenübernahme unserer Therapieangebote:
Privatversicherte/ Beihilfeberechtigte
Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert und ggf. zusätzlich beihilfeberechtigt sein, so übernimmt die PKV/ Beihilfe die Kosten für die Therapie nach einem Antragsverfahren. In jedem Fall werden 4-5 probatorische Sitzungen (Sitzungen zum Kennenlernen) finanziert. Bitte fordern Sie von Ihrer Krankenversicherung und ggf. der Beihilfe die Formulare für den Antrag auf Psychotherapie an.
Um eine Annäherung an den aktuellen Satz gemäß EBM zu erreichen, rechnen wir den 2,5fachen Satz gemäß GOÄ/GOP ab.
Heilfürsorge
Bundeswehr: Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Heilfürsorge übernommen. Bitte sprechen Sie dazu Ihren Truppenarzt an und bringen Sie zum ersten Gespräch eine Bestätigung der Kostenübernahme für die probatorischen Sitzungen mit.
Bundespolizei: Die Kosten für die Psychotherapie werden auch hier von der Heilfürsorge übernommen. Bitte kontaktieren Sie die Heilfürsorgestelle und fragen Sie nach den Modalitäten für die Psychotherapie.
Landespolizei: Die Kosten für die Psychotherapie werden auch hier von der Heilfürsorge übernommen. Sie können direkt einen Termin für ein Erstgespräch mit uns vereinbaren.
Integrierte Versorgung
BAHN-BKK: Wir besitzen einen speziellen Vertrag, so dass die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, sollten Sie bei der BAHN-BKK versichert sein.
mkk-meine krankenkasse (vormals BKK VBU): Wir haben einen Selektivvertrag. Sollten Sie bei dieser Krankenkasse versichert sein, werden die Kosten für die Therapie übernommen.
Kostenerstattungsverfahren (KEV)
Sollten Sie gesetzlich krankenversichert sein, so haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Psychotherapie bei uns übernimmt. Bitte informieren Sie sich vorab über die genauen Modalitäten Ihrer Krankenkasse und leiten Sie das KEV ein. Danach können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren.
Therapie auf eigene Kosten
Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen können und wollen, sind wir an kein Antragsverfahren gebunden. Die Anzahl der Sitzungen wird individuell festgelegt. Um eine Annäherung an den aktuellen Satz gemäß EBM zu erreichen, rechnen wir den 2,5fachen Satz gemäß GOÄ/GOP ab.
Bei folgenden Problemen können Sie sich an uns wenden:
ADHS